Vor außerordentlichen Kündigungen abmahnen

Das Recht ist, es zeigt sich immer wieder, auch ein sehr spitzes Instrument. Wenn man gewisse rechtliche Voraussetzungen mißachtet, hat man auch wirtschaftliche Nachteile. Hierzu ein praktisch wichtiges Beispiel

Das Recht ist ein spitzes Instrument – pacta sunt servanda

Eine hintergründige Betrachtung am Beispiel der wichtigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2004 zur bejahten Notwendigkeit einer Abmahnung vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses.

Wenn man mit juristischen Laien redet bekommt man zuweilen den Eindruck, Recht sei etwas Lästiges und man müsse halt damit leben wie mit Masern und Windpocken. So nachvollziehbar der Hintergrund dieser Bewertung auch sein mag, so sehr muss man sich eben doch bewusst sein, dass ein jeder von uns seine spezifischen Fähigkeiten besitzt. Seit Da Vinci’s Tagen kann kaum einer mehr alles. Da gibt es sogar welche, die spezialisieren sich aufs Recht.

Verträge und vertragsbezogene Handlungen weisen nicht selten ein hohes Maß an technischer und wirtschaftlicher Beschreibung, aber ein durchaus geringeres an juristischer Expertise aus. Das ist normal, es ist nur so, dass man in vielen Problemfällen viel besser juristisch arbeiten, also argumentieren und notfalls prozessieren könnte, wenn die Verträge und die darauf bezogenen Handlungen anders gewesen wären und sich damit heute besser darstellen würden. Selbstverständlich spiegelt sich das sofort im wirtschaftlichen Ergebnis eines Konflikts wieder!

Zum obigen Urteil: Jeder in der Wirtschaft geht zahlreiche „Dauerschuldverhältnisse“ ein, z.B. Miet-, Leasing-, Lizenz- und Arbeitsverträge. Also Vereinbarungen, die nicht nur einmalig, sondern auf längere Zeit ein rechtliches Band knüpfen. Der BGH hat entschieden, dass zumindest in aller Regel vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigungen eines solchen Vertrags der andere Vertragsteil nachdrücklich auf die Folgen seiner Vertragswidrigkeit hingewiesen, also abgemahnt werden muss. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass eine rechtswidrige Vertragskündigung schnell zu Schadensersatzansprüchen der anderen Seite führen kann?

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