Vertragsverhandlungen in Corona-Zeiten – ein Praxisbericht

Auf die rechtlichen Hintergründe der Krisenbewältigung wurde bereits früher hingewiesen (Unternehmen können diesen Beitrag gerne beim Unterzeichner nochmal abrufen). Die vorgeschlagene Strategie des doppelten proaktiven Vorgehens hat sich in der Praxis in den letzten Monaten überaus bewährt. D.h., sowohl die aktuelle Situation darstellen und aufzeigen, was im Rahmen des Möglichen getan wurde oder vorschlagen, was man unternimmt, um zielführend mit ihr umzugehen, als eben auch rechtlich fundiert dazu Stellung zu nehmen, warum, also vor welchem rechtlichen Hintergrund, die eingeleiteten bzw. vorgeschlagenen Maßnahmen veranlasst, aber auch ausreichend sind. Die allseits zu beobachtende rechtliche Ungewissheit einer- und die praktische, versöhnliche Unterstützung des Vertragspartners durch geeignete Maßnahmen andererseits tragen dazu bei, dass das eigene Krisenmanagement akzeptiert wird. So konnten in einer Vielzahl von Fällen weitere Eskalationen in ohnehin schon angespannten Situationen vermieden oder eskalierte Situationen durch geeignete Verständigungen heruntergebracht werden. Was dabei im Einzelfall jeweils angemessen ist, ist stets anhand der Umstände des Falls zu eruieren. Allen gelungenen Lösungen gemeinsam war jedoch die Zielsetzung, die Situation auch aus Sicht der anderen Seite zu betrachten und herauszufinden, was der grade am meisten und besten weiterhelfen würde. Schließlich war weit mehr als sonst nicht böser Wille, sondern schlicht die eigene Not Quelle der Konflikte.

Für die Zukunft ist eins absolut klar: Regelungen dazu, was im Fall von höherer Gewalt, temporärer Verhinderung oder endgültiger Unmöglichkeit passieren soll, gehören ganz massiv in jedes Vertragswerk eingepflegt.

RA Dr. Axel Schober

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