Vertragsrisiken erkennen und vermeiden!
Dies ist ein Aufruf dazu, sich zu diesem Thema einmal deutliche Gedanken zu machen.
Vertragsrisiken erkennen und vermeiden!
Mal ehrlich: Das Gravierende an diesem Thema ist die evidente Gleichgültigkeit vieler Teilnehmer am nationalen - wie internationalen - Geschäftsverkehr ihm gegenüber. Ihr steht häufig eine weitgehende Unkenntnis insbesondere vom sog. „Common Law“ gegenüber, mit dem wir es im gesamten anglo-amerikanisch beeinflussten Bereich zu tun haben, von UK über US bis Indien und Neuseeland.
Dabei geht das Risiko – handfest und eben gerade nicht nur hypothetisch – bereits vor Vertragsschluss los, nämlich zum Beispiel beim Fehlen von Non Disclosure Agreements oder bei der Haftung aus fehlerhaften Tatsachenangaben (misrepresentations) und unüberlegten vorvertraglichen Versprechungen im Rahmen eines Letter of Intent oder Memorandum of Understanding.
Im vertraglichen Bereich begründet das Fehlen des deutschen sog. „Verschuldenskorrektivs“ ein massives Risiko, d.h., wer im Common Law eine Leistung verspricht, steht – quasi garantieartig - für den Schaden ein, der daraus resultiert, dass er die zugesagte Leistung nicht erbringt (breach). D.h., hier muss man mit den durchaus vorhandenen Korrektiven arbeiten, wie etwa der passgenauen Definition des Leistungsspektrums, der geeigneten Auswahl der Tatsachenangaben (warranties) und der konkreten Gestaltung der Force Majeure Klausel.
Weitere Besonderheiten, wie das grundsätzliche Fehlen des Erfüllungsanspruches (specific performance), die Unzulässigkeit von Vertragsstrafen oder die Sinnhaftigkeit - aber auch das Risiko - von dem voraussichtlichen Schaden entsprechenden Schadenspauschalen (liquidated damages vs. penalties), machen die Sache noch spannender.
Neben vielen anderen Punkten sei schließlich nur an die Bestimmung des Gerichtsortes oder aber die Vereinbarung von Schiedsgerichtsbarkeit (arbitration) erinnert.
Und wer mit Indien Verträge macht, hat sicher auch schon was von der „Non Objection Clause“ gehört, die nahezu lebensnotwendig ist, nein?
Also mal ehrlich, wer fährt eigentlich mit verbundenen Augen Auto?
Dr. Axel Schober