Unternehmenssicherheit

Unternehmenssicherheit, Wirtschaftsstrafrecht  und Risikovorsorge - die Bedeutung wächst alarmierend

Unternehmenssicherheit, Wirtschaftsstrafrecht  und Risikovorsorge

Vor Kurzem verließ ein Mitarbeiter eines Unternehmens aus dem F+E-Bereich das selbe, ging zur Konkurrenz, die ihn unlauter abgeworben hatte und stand im Begriff, betriebliche Geheimnisse zu verraten. Dies machte es u.a. notwendig, umgehend wettbewerbs- und patentrechtlich geeignete Schritte einzuleiten und durchzusetzen. Arbeitsrechtliche Schritte zogen sich nach und weitgehende organisatorische Maßnahmen wurden getroffen.

Ein Unternehmen aus Polen hatte für ein ostdeutsches Unternehmen, das als GmbH organisiert ist, Leistungen ordentlich erbracht. Der Restwerklohn steht aus und soll eingetrieben werden. Die GmbH verlegte ihren Sitz derweil allerdings angeblich auf ein Boot, das in London liegt und teilt per Brief nur noch mit, in Deutschland sei ein Insolvenzantrag gestellt, wobei es in Deutschland noch eine AG nahezu kerngleichen Namens gibt. Der Fall muss vertrags-, gesellschafts-, firmen-, insolvenz- und strafrechtlich geprüft werden.

Und während ich gerade diese Zeilen zu Papier bringe erhalte ich von einem Gesellschafter Nachricht, dass, während er im Ausland war, sein Mitgesellschafter zwischenzeitlich das Geschäftskonto abgeräumt hat.

Prävention tut Not! Dabei spielen allerdings die verschiedensten Aspekte eine Rolle:

Über potentielle Geschäftspartner muss mit zulässigen Mitteln größtmögliche Transparenz hergestellt werden, wo Erfindungen eine Rolle spielen müssen sie patentrechtlich und anders systematisch im Rahmen einer Patentpolitik wirksam geschützt werden, Mitarbeiter müssen sorgfältig ausgewählt und psychologisch rücksichtsvoll überwacht werden, IT-Systeme müssen mit besten technischen Mitteln sicher gemacht werden, Verträge und Gesellschaftssatzungen müssen vorsorgend gestrickt werden und in ihrer Umsetzung Sicherungen vorsehen, die Missbräuche verhindern, Aspekte des Wettbewerbs- aber auch des Wirtschaftsstraf- und Insolvenzstrafrechts müssen berücksichtigt werden, in schlimmen Fällen kann Personenschutz notwendig werden.

Eine auch nur einigermaßen hinreichende Sicherheit kann also nur das Ergebnis einer fachübergreifenden Anstrengung sein. Zugleich muss zuweilen sehr schnell gehandelt werden, was eine entsprechende Vorarbeit voraussetzt. Deshalb haben sich auf Initiative des Autors einige in solchen Fragen erfahrene Unternehmen jetzt zusammengefunden um interdisziplinär wirksame Schutzkonzepte zu erarbeiten. Darüber hinaus wird die Gründung eines entsprechenden Arbeitskreises angestrebt.

Dr. Axel Schober

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