Schadensersatzpflichten der Banken
So alt wie die Geschichte von Hase und Igel ist der Streit, wann eine Bank ihre Kunden auf Risiken eines finanzierten Geschäfts hinweisen muss. Dazu hier eine aktuelle Entscheidung des BGH.
Neues Urteil zur Aufklärungspflicht von Banken
Der BGH hat am 29.04.2008 entschieden, dass eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet ist, weil sie ansonsten davon ausgehen darf, dass die Kunden entweder über die notwendige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls mit Hilfe von Fachleuten bedient haben.
Nach dem BGH darf die Bank die Augen aber nicht treuwidrig verschließen, wenn sich ihr aufdrängen muss, dass das Geschäft nicht stimmen kann, zum Beispiel weil der Tilgungssatz ungewöhnlich hoch ist (z.B. 3 % p.a.).
Dann hat die Bank eine Aufklärungspflicht über die Unangemessenheit des Kaufpreises unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Wissensvorsprungs, muss doch die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen.
Im entschiedenen Fall war der Kaufpreis doppelt so hoch wie der Verkehrswert der Wohnung, so dass der BGH die Bank zum Schadenersatz verurteilt hat.
So einfach kann die Bank die Verantwortung also nicht von sich weisen.
Dr. Axel Schober