Nachdenken über Wege zur Konfliktlösung

Eine zusammenfassende Weiterführung der Gedanken vom 12.11.2003 und 9.8.2004 - Zugleich eine Anregung, praktisch einen Schritt weiter zu denken.

ALTERNATIVE DISPUTE RESOLUTION - Es gibt durchaus konfliktlösende Alternativen zur gerichtlichen Auseinandersetzung, aber sie werden zu wenig genutzt

Prozessieren ist teuer, allein schon die Mühe zur konkreten Vorbereitung von Prozessen wird nicht selten unterschätzt. Der Aufwand ist natürlich um so größer, je weniger der Unternehmer im laufenden Geschäft für den Streitfall vorsorgt, sorgfältig auf die Formulierung seiner Verträge achtet und Beweisunterlagen sammelt (wie Rechnungen, Mahnungen, Mängelanzeigen, Fristsetzungen). Leider, wenn auch verständlich, werden solche „lästigen“ Stoffsammlungen gerne hintangestellt, ganz abgesehen davon, dass man natürlich je nach Fall im richtigen Moment den jeweils notwendigen formalen Akt überhaupt erst einmal vornehmen muss. Eine fortlaufende rechtliche Betreuung würde da oft Zeit, Aufwand und Risiken verringern.

Der Streit vor den staatlichen Gerichten hat weitere Nachteile. Gerade wenn es mehrere Termine gibt zehrt die Auseinandersetzung an den Nerven, nicht selten führen Prozesse zum dauerhaften Zerwürfnis mit dem Gegner, der staatliche Richter muss selbstverständlich letztlich nach juristischem Punkt und Komma entscheiden, nach formalen Aspekten und nicht nach materieller Gerechtigkeit.

Gibt es Alternativen zum staatlichen Gericht? Die heilige Schrift zeigt den abschreckenden Konfliktlösungsweg von Kain gegenüber Abel. Das Talionsprinzip führt (Aug‘ um Aug‘) auch nicht wirklich zur Befriedung. Es lohnt sich mithin, mit Phantasie über Wege der Alternative Dispute Resolution nachzudenken. Ausgangspunkt ist letztlich wohl die Erkenntnis, dass Streitigkeiten ihren Ursprung im menschlichen Verhalten haben, so dass man sie psychologisch – strategisch angehen muss. Man muss auch differenzieren nach der „offiziellen“ Ursache, z.B. ob es sich um einen Streit über eine sachlich-technische Frage handelt oder ob ein Liquiditätsproblem dahinter steht.

Das Spektrum konfliktlösender Vorgehensweisen reicht vom reinen Verhandeln mit fachkundiger und objektivierender Unterstützung eines Anwalts aber ohne Einschaltung eines Dritten, über die diplomatisch vermittelnde „Mediation“ bei der ein Dritter zwischen den Streitparteien vermittelt, über das wenig genutzte Schlichtungsverfahren vor den Notaren, bis hin zum Schiedsgutachten eines anerkannten Fachmannes und zur echten Schiedsgerichtsbarkeit (mit von den Parteien gewählten Schiedsrichtern) die zu einem vollstreckbaren Ergebnis führt, gleich einem staatlichen Urteil.

Verhandlungen und Vermittlungen (Mediation) setzen beiderseits guten Willen voraus, woran es im Streitfall nicht selten fehlt. Anders ist es beim Schiedsgutachten und der Schiedsgerichtsbarkeit, die vorteilhafterweise schon mit der Unterzeichnung des jeweiligen Vertrages vereinbart werden können und zwingend greifen, wenn es zum Konflikt kommt. Immer aber müssen die Vereinbarungen für den Konfliktlösungsweg sauber verhandelt und passend verabredet werden.

Dr. Axel Schober, www.dr-schober.de

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