JOINT VENTURE – International Business Cooperation – Basic Concepts

Drei Dimensionen sind gleichzeitig zu beachten: Recht, Wirtschaft und Psychologie.

Sicher, wer das Recht nicht zuverlässig beherrscht kann nicht mitreden. Es geht für den Juristen um mehrere Ebenen: vom „einfachen“ zweiseitigen Vertrag (z.B. Lieferung von Ausrüstung, Lizenzierung von Schutzrechten), zu spezifisch gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Gestaltung einer Satzung für eine Gesellschaft mit beschränkter Außenhaftung), zum internationalen Privatrecht (z.B. separate Anknüpfung des Rechts der Unternehmensträger), Rechtsvergleichung (z.B. wie sehen die Chinesen das Gesellschaftsrecht?) und int. Prozessrecht (einschl. alternativer Streitbeilegung, ADR, z.B. Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit). Das Ganze ist eingebettet in Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Patent- und Steuerrecht.

Die schönste Rechtskenntnis nützt nichts, wenn essentielle Unternehmensdaten  übersehen werden. Das bedingt die Erfassung der unternehmerischen Ziele (z.B. erstrebtes Ausmaß der Allianz), Potentiale (technische, personelle, finanzielle) und Risiken (z.B. Finanzierungsnotwendigkeiten, Versicherungsfragen) auf betriebswirtschaftlicher Basis.

Es geht aber immer um Menschen aus verschiedenen Kulturen. D.h. wirtschaftlich fundierte, rechtliche Gestaltungen und die Konfliktbewältigung müssen mit größter menschlicher Sensibilität und Souveränität angegangen werden. Interkulturelle Kompetenz ist eine existenzielle Erfolgsvoraussetzung. Auch jeder Ihrer Berater muss in der Lage sein mit anderen Experten, auch aus anderen Ländern, zusammenzuarbeiten.

Erst wenn man sich darüber klar geworden ist hat es Sinn, sich mit den Gestaltungsalternativen der Unternehmenszusammenarbeit zu beschäftigen und einen Partner zu suchen. Das Spektrum geht von der strategischen Allianz über JV mit oder ohne gemeinsames Unternehmen, zur Beteiligung oder Fusion.

© Dr. Axel Schober, Rechtsanwalt, www.dr-schober.de

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