IUDEX NON CALCULAT

Vor ca. 14 Tagen passierte Folgendes: Ein Mandant, Rentner, hatte mit seinem Sohn, der vorübergehend als Ingenieur in Indien weilte, call by call telefoniert. Dafür sollte er 1.600,-- € zahlen. Er fand heraus, dass dies das 16 – 100 fache des marktüblichen Preises ist. Das ist Wucher, nach der einschlägigen Regelung des § 138 BGB (der Bundesgerichtshof lässt den Wucher beim Doppelten des marktüblichen Preises liegen).

Der Mandant wurde verklagt und es wurde zur Abwehr ordentlich vorgetragen und unter Beweis gestellt, was vorangehend festgehalten wurde: „…das 16 – 100 fache des marktüblichen Preises“.

Meinte die Richterin: „Das reicht nicht für Wucher.“ Nanu, frug ich, „wieviel, gemessen am marktüblichen Preis, halten Sie denn für notwendig“.

„Na, mindestens das Doppelte vom marktüblichen Preis“.

Auf meinen Einwand, dass es dann ja mindestens 8-mal reichen würde, sagte die Richterin: „Es reicht trotzdem nicht.“

Für einen Moment dachte ich, jetzt gehst Du als Künstler nach Südfrankreich und malst jeden Tag ein hübsches Bild. Nur: Wie sagt man dem Mandanten, dass die Chancen einer Klage schlecht stehen, aber nur, falls der Richter meint, das Doppelte sei mehr als das 16-fache?

Was, so frage ich, bewegt eigentlich einen Richter, einen Fall so oder so zu beurteilen?

Dr. Axel Schober

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