Fair Advertising - Neues UWG

Unter dem Einfluß des EU - Rechts und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Bundesgerichtshof erheblich liberaler geworden. Bald wird es zudem eine gesetzliche Neufassung geben.

Fair Advertising Practices – Modernes Werberecht unter EU - Einfluss

Wie man in Deutschland werben darf, ergibt sich insb. aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, vom Ende des 19. Jahrhunderts. Die Richter erlaubten keinerlei Werbung, durch die ein Kunde auch nur möglicherweise in die Irre geführt würde.  Dahinter stand das Leitbild eines Kunden, der sich offenbar bereits am Rande der Debilität befände. Das Ausland belächelte uns.

Die E-Commerce Richtlinie der EU aus 2002 verfestigte den Grundsatz, dass für den Werbenden das Recht gilt, wo er seinen Sitz hat. In vielen Staaten aber genießt der Werbende mehr Freiheit als in Deutschland. Weil man den Kunden dort einfach für intelligenter hält. Hinzu kommt, dass nach der o.g. EU–Richtlinie Werbung heute nicht mehr im Sinne der klassischen Spots oder Zeitungsannonce betrachtet wird, sondern als “kommerzielle Kommunikation”. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem entschieden, dass Werbung eindeutig der Meinungs- und der Kunstfreiheit unterfällt. D.h. Werbung darf und sollte durchaus intelligente Inhalte vermitteln, auch kritische Bezüge nehmen.

Außerdem hat der Europäische Gerichtshof immer wieder betont, dass der Verbraucher prüfe, worauf er sich einlasse. Der aufgeklärte, selbstbewusste “Verbraucher” ist heute die zentrale Leitfigur der Rechtsvorstellung in der EU.

All dem folgend zeigt nun auch der Bundesgerichtshof eine freiheitlichere Linie. Bisherige Beschränkungen fallen. Überdies wird das einschlägige Gesetz, UWG, unter dem Einfluss des europäischen Lauterkeitsrechts erheblich reformiert. Kommendes Jahr ist mit der neuen gesetzlichen Fassung zu rechnen.

Praktische Konsequenz: Natürlich ist Missbräuchen in der Werbung entgegen zu wirken. Aber auszugehen ist vom kritischen und selbstbewussten Kunden. Werbung ist heute als fairer Kommunikationsprozess zu verstehen. Sie darf einfach erheblich mehr als früher. Über die Details müsste man sprechen, um die jeweils geplante Aktion im Lichte der neuesten Rechtsentwicklung abzustimmen.

© Dr. Axel Schober, Dresden

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