ADR Schiedsgerichtsbarkeit - Mediation

Welche Alternativen bieten sich zum herkömmlichen Prozessieren?

“ADR - ►Litigation ►Arbitration and ►Mediation: ►Shopping for the best deal”

Der Gang zu Gericht:

Es gibt verschiedene Gründe für einen Streit. Nicht jeder Opponent ist ein fehlgeleiteter Idealist, manche lassen es schlicht darauf ankommen, aus Rechthaberei oder um Zeit bei einer Zahlung zu gewinnen.

Man kommt nicht weiter und gibt die Führung für den Streit aus der Hand, damit ein anderer darüber entscheidet.

Ist es denn realistisch “Gerechtigkeit” zu erwarten? Die staatlich–hoheitliche Streitentscheidung ist zugleich eine Dienstleistung. Der gordische Knoten wird gelöst, so oder so.

Der Prozess:

Prozessieren ist teuer, besonders die Beweisaufnahmen.

Die Arbeit des Mandanten zur Vorbereitung von Prozessen wird häufig unterschätzt, besonders beim Zusammenstellen von Details und Beweisen.

Gerade wenn es mehrere Termine gibt (wie oft) zehrt die Auseinandersetzung vor Gericht heftig an den Nerven.

Nicht selten führen Prozesse zum dauerhaften Zerwürfnis mit dem Gegner.

Es gibt keine hundertprozentige Prognosesicherheit, weil Juristerei keine exakte Wissenschaft ist.

Die Arbeitsbelastung der Gerichte ist auch nicht ganz ohne Folgen für die Qualität der Streitentscheidung. Der Erledigungsdruck ist immens. Statt qualifizierten Entscheidungen gibt es manchmal shortcuts und häufig Vergleichszwang.

Die Alternativen:

Die Genesis zeigt den Konfliktlösungsweg von Kain gegenüber Abel. Das Talionsprinzip führt auch nicht zur Befriedung.

Bessere Wege der Konfliktbeilegung gab es schon im Mittelalter, gerade auch im englischen Recht: “loveday”: “grete men of this world debaten, & meyntenen debatis at louedaies, & who so may be strangere will haue his will done, be it wrong be it rigt”.

Heute heißt das Zauberwort Alternative Dispute Resolution. Die maßgeblichen Überlegungen gehen von den USA aus:

Ausgehend von der (manchmal allzu idealistischen) Einschätzung der Ursachen und Behebungsmöglichkeiten von Konflikten wird versucht, Streitigkeiten außerhalb der Gerichte zu lösen:

Vom gezielten Verhandeln ohne Einschaltung eines “obersten Entscheiders”, über Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsbarkeit (mit – wenn auch von den Parteien gewähltem – Schieds-Richter), über rein vermittelnde “Mediation” (Vermittler als Diplomat ohne Entscheidungsbefugnis), bis hin zum neuartigen Schlichtungsverfahren vor den Notaren (Streitvermittlung mit einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheidungsergebnis, gleich einem Urteil, ein sehr reizvoller Ansatz, wobei sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen können und sollten, denn es geht immerhin ums Recht).

ADR setzt zwingend beiderseits guten Willen voraus. Ausnahme ist vielleicht die Schiedsgerichtsbarkeit, die aber bei kleineren Konflikten zu teuer und aufwendig sein dürfte.

Wenn für eine vernünftige Einigung zumindest eine Chance gesehen werden kann, ist die Konfliktbeilegung mit Hilfe eines diplomatischen Vermittlers (Mediation) einen Versuch wert. Dabei kommen den Parteien mit Hilfe des Vermittlers vielleicht sogar neue Gedanken, wie der Streit beigelegt werden könnte, wobei auch solche Lösungen möglich werden, die man bei Gericht nicht einklagen kann

Bsp.: ein nur aufwendig zu beseitigender aber eigentlich eher unbedeutender Mangel, der Ursache des Streits war, bleibt, weil weniger der Mangel selbst als vielmehr die Sturheit des Handwerkers gestört hat, diesen anzuerkennen - der Handwerker erklärt sich aber dafür bereit, weitere anstehende Arbeiten zu einem etwas besseren Preis durchzuführen. Danach erhält er seinen gesamten in der Mediation vereinbarten Lohn, was beim Notarverfahren sogar mit staatlichen Zwangsmitteln durchsetzbar ist.

Durch den regen Gebrauch von alternativen Streitentscheidungswegen würden die Gerichte entlastet und könnten sich ihrer ureigenen Aufgabe zuwenden: that justice shall be done.

Prävention:

Ungerechtfertigte Angriffe kann niemand verhindern; man muss sich konsequent wehren.

Die beste Prävention gegen unklare gerichtliche Entscheidungen und Basis für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung im geschäftlichen Verkehr aber sind klare und gut ausgearbeitete Verträge!

© Dr. Axel Schober, www.dr-schober.de

Zurück